01 · Erklärungen, Abschlüsse, Erbschaft und Schenkung
Steuerberatung in Bad Rappenau
Steuererklärungen und Jahresabschlüsse für Betriebe und Privatpersonen, Prüfung der Bescheide, Gestaltung bei Erbschaft, Schenkung und Immobilien.
Für: Unternehmen, Familien, Freiberufler, Vereine

Was Sie davon haben
- Alle Erklärungen aus einer Hand, für den Betrieb und für die Familie
- Steuerliche Gestaltung bei Erbschaft, Schenkung und Immobilienbesitz, rechtzeitig vor der Übertragung
- Berechnung der voraussichtlichen Steuerlast im laufenden Jahr statt Überraschung im Bescheid
- Einspruch und Klage, wenn das Finanzamt abweicht
Leistungen im Einzelnen
- Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen, elektronisch übermittelt
- Jahresabschlüsse, Steuerbilanzen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Prüfung der Bescheide, Einspruch bei Abweichungen
- Erbschaft- und Schenkungsteuer: Freibeträge nutzen, Übertragungen planen
- Steuerliche Begleitung beim Kauf, Halten und Verkauf von Immobilien
- Vereine und Stiftungen: Gemeinnützigkeit, Zweckbetrieb, Freigrenzen
- Betreuung bei Außenprüfungen, Vertretung vor dem Finanzgericht

Ihr Ansprechpartner für Steuerberatung
Ralf Eisenmenger
Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater · Partner
Das Kennenlerngespräch führen die Partner selbst: Sie schildern Ihre Situation, wir sagen, ob sie steuerlich, rechtlich oder beides ist und was die Zusammenarbeit kostet. Kostenlos, in Bad Rappenau, am Telefon oder per Video.
Häufige Fragen zur Steuerberatung
Erstellen Sie auch die private Steuererklärung der Inhaber?
Ja. Bei Unternehmern hängen betriebliche und private Steuern zusammen, etwa bei Gehalt, Entnahmen, Immobilien im Betriebsvermögen oder der Nachfolge. Deshalb bearbeiten wir beides gemeinsam.
Welche Freibeträge gelten bei Schenkung und Erbschaft?
Ehegatten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro je Elternteil, Enkel 200.000 Euro; die Freibeträge leben alle zehn Jahre neu auf. Wer früh und in Schritten überträgt, nutzt sie mehrfach. Wie das im Einzelfall aussieht, rechnen wir vor.
Was passiert, wenn das Finanzamt von der Erklärung abweicht?
Wir prüfen jeden Bescheid gegen die Erklärung. Bei Abweichungen legen wir innerhalb der Monatsfrist Einspruch ein und vertreten Sie, wenn nötig, vor dem Finanzgericht.
Weitere Bereiche
Unternehmensberatung
Betriebswirtschaftliche Begleitung von der Gründung über Finanzierung und Investition bis zur Übergabe des Betriebs an die nächste Generation.
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