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Ratgeber · Familien und Unternehmer

Erbschaft und Schenkung: Freibeträge und Fristen

Welche Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft gelten, warum sie alle zehn Jahre neu entstehen und wie eine Übertragung in Schritten Steuern vermeidet.

Stand 05. September 2026 · 4 Minuten Lesezeit · von Ralf Eisenmenger, Steuerberater

Bei Schenkung und Erbschaft gelten dieselben persönlichen Freibeträge: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro je Elternteil, Enkel 200.000 Euro, alle übrigen Empfänger 20.000 Euro. Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Wer Vermögen früh und in Schritten überträgt, nutzt sie mehrfach; wer alles dem Erbfall überlässt, nutzt sie einmal.

Welche Freibeträge gelten?

Der Freibetrag hängt vom Verhältnis zwischen Geber und Empfänger ab, nicht von der Art des Vermögens. Ein Kind kann von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erhalten, zusammen also 800.000 Euro. Für Enkel gelten 200.000 Euro je Großelternteil, für Geschwister, Nichten und nicht verheiratete Partner nur 20.000 Euro. Was darüber liegt, wird nach Steuerklasse und Höhe mit 7 bis 50 Prozent besteuert.

Warum zählt die Zehnjahresfrist?

Alle Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Nach Ablauf von zehn Jahren beginnt der Freibetrag neu. Eine Übertragung in zwei oder drei Schritten über zwanzig Jahre kann deshalb ein Vermögen steuerfrei halten, das bei einer einzigen Übertragung erheblich besteuert würde.

Was gilt für das Familienheim?

Der Ehegatte kann das selbst genutzte Familienheim steuerfrei erben oder geschenkt bekommen. Kinder erben es steuerfrei, wenn sie es unverzüglich selbst beziehen, mindestens zehn Jahre darin wohnen und die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Wer auszieht, verliert die Befreiung rückwirkend, es sei denn, zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit liegen vor.

Was gilt für Betriebsvermögen?

Für Betriebe, Anteile an Personengesellschaften und wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gibt es Verschonungen von 85 oder 100 Prozent, gebunden an Behaltensfristen von fünf oder sieben Jahren und an die Lohnsumme. Die Regeln sind komplex; die Übergabe eines Betriebs sollte deshalb Jahre vorher geplant werden, steuerlich und vertraglich.

Was muss ich beim Finanzamt anzeigen?

Jede Schenkung und jeder Erwerb von Todes wegen ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, auch wenn keine Steuer anfällt. Bei notariellen Schenkungen übernimmt das der Notar. Eine Erklärung fordert das Finanzamt an, wenn es sie braucht.

Stand September 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Ralf Eisenmenger, Porträt in der Kanzlei

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Ralf Eisenmenger

Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater · Partner

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